AGB

§1 Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge über Dienstleistungen und Lieferungen zwischen dem Kunden und DaWill - Support, im folgenden "Auftragnehmer" genannt.

1.2. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Kunden hiermit bekannt gegebenen AGB.

1.3. Die Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend.

§2 Leistungsumfang

Bei dem, vom Auftragnehmer angebotenen Dienst unter der Bezeichnung Support handelt sich um einen kostenpflichtigen Vorortservice und Telefondienst der den Kunden bei Fragen oder Problemen im Bereich der Computertechnologie unterstützt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Hilfestellungen mit aller Sorgfalt, zielstrebig zu erbringen. Die vom Auftragnehmer angebotenen Beratungsdienste umfassen:

2.1.+2.2. EDV-Dienstleistungen:

2.1. PC- Vorort-Reparatur und Helpline: Beratung und Hilfestellung bei Computerproblemen.

2.2. Tuning: Beratung und Hilfestellung für PC- Optimierungsmaßnahmen

2.3. Beratung für den Kauf von Hardwarekomponenten: PC- Einkaufsberatung: Beratung und Ausarbeitung eines Einkaufskonzepts für den Kunden

2.4. EDV-Schulungen

zu 2. 1.+2.2. EDV-Dienstleistungen (Vorort-Reparatur, Helpline und Tuning)

a.) Der Auftragnehmer verrichtet EDV-Dienstleistungen, z.B. Installationen, Funktionserweiterungen, Errichtung von Netzwerken, etc. in dem Ausmaß das unter den vom Kunden bereitgestellten, technischen Voraussetzungen möglich ist. Die EDV-Leistungen erfolgen nach Art und Umfang nur aufgrund der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen und Daten.

b.) Aufgrund der Vielzahl an Konfigurationsvarianten der Kunden- PCs und dem Umstand, dass es sich bei der Beratungstätigkeit des Auftragnehmers teilweise (Helpline, Fernwartung) um eine fernmündliche Übermittlung von Informationen handelt ohne die Möglichkeit zu haben, das Kundengerät mit eigenen Augen zu begutachten und mit eigenen Händen zu warten, ist die konstruktive Mitarbeit des Kunden absolut notwendig. Dies beinhaltet besonders die exakte, richtige und vollständige Übermittlung aller für die Beratungsleistung des Auftragnehmers notwendigen
Informationen.

c.) Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Kunden anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend, oder schafft er nicht die Voraussetzungen
dafür, dass die Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom
Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers aufgelaufenen Kosten und Spesen sind vom Kunden zu ersetzen.

d.) Vor Inanspruchnahme der Beratungs- und Vorortdienste des Auftragnehmers ist der Kunde verpflichtet, den auf der betreffenden Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls hat er für verloren gegangene Daten bzw. für deren Wiederbeschaffung sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen Für die Wiederherstellung von Daten haftet der Auftragnehmer nicht, es sei denn, dass er den Verlust grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

e.) Auskünfte (bei telefonischem Service) werden nur nach allgemeinen Erfahrungswerten erteilt und können keine Erfolgsgarantie gewährleisten.
(Zur Erklärung: Es ist eine allgemein bekannte Tatsache, dass Hersteller von Computer- Hard- und Software oft fehlerbehaftete Geräte auf den Markt bringen. Speziell bei Softwareherstellern muss man leider zur Kenntnis nehmen, dass es kein einziges Programm gibt, das einhundert prozentige Fehlerfreiheit aufweist. Der Auftragnehmer wird sich immer bemühen, seinen Kunden optimale Hilfestellungen zur Behebung der bei ihren Computern auftretenden Fehler anzubieten. Er kann aber keine Garantie dafür abgeben, dass das Kundengerät und die darauf befindliche Software nach seiner Beratung gänzlich ohne Fehler
sein werden.)

f.) Die oben in Punkt e.) getroffene Erklärung trifft auch auf das vom Dienstnehmer angebotene Vorort-Reparatur- und Optimierungsservice zu.

zu 2.3.) Beratung für den Kauf von Hardwarekomponenten (gilt nur bei telefonischer Beratung):

a.) Der Auftragnehmer übernimmt die Beratung darüber, welche Hardwarekomponenten der Kunde für seine Bedürfnisse aufgrund der dem Auftragnehmer erteilten bindenden Informationen benötigt. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, bezieht sich diese Beratung nur auf die Leistungsfähigkeit der Hardwarekomponenten und auf erforderliche Typen von Hardwarekomponenten, und nicht auf konkrete Hardwareprodukte. Der Ankauf der einzelnen Hardwarekomponenten und die Zusammenstellung der Hardwarekomponenten wird vom Auftragnehmer ausschließlich nur mit vorheriger schriftlicher Beauftragung durch den Kunden ausgeführt.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, dass konkrete Hardwarekomponenten nicht mit anderen konkreten Hardwarekomponenten kompatibel sind. Da der Auftragnehmer keine Beratung über konkrete Hardwarekomponenten anbietet, haftet der Auftragnehmer nicht für die Kompatibilität der konkreten Hardwarekomponenten.

§3 Geschäftsablauf

3.a.) Produkt telefonische PC-Helpline:
Durch das alleinige Absenden der Fehlermeldung, Tuningempfehlung oder Einkaufsberatung entstehen weder für den Auftraggeber, noch dem Auftragnehmer Verpflichtungen zur Erbringung einer Leistung (es handelt sich dabei um keine Bestellung!). Auch die ersten Recherche- und Analysevorarbeiten des Auftragnehmers sind für den Auftraggeber kostenlos. Erst die der Analyse folgende Terminvereinbarung führt zu einem Auftrag zur Beratung. Die Beratung und die damit entstehenden Kosten (z.B.: Telefonkosten des Auftragnehmers, Portokosten für versandte schriftliche Anleitungen, Datenträger, udgl.) des Auftragnehmers sind für den Auftraggeber (kunden) kostenpflichtig. Der Kunde übermittelt dem Auftragnehmer eine genaue Beschreibung seines Computerproblems. Es erfolgt eine Bestätigung über den Erhalt dieser Problembeschreibung. Auf Basis des vom Kunden an den Auftragnehmer übermittelten Fehlerberichts erfolgt die Analyse der möglichen Fehlerursachen und die Recherche nach Lösungswegen für das mitgeteilte Kundenproblem. Nach Ausarbeitung des individuellen Beratungskonzepts meldet sich der Auftragnehmer wieder beim Kunden und es wird das für die schwere des Problems vorgesehene Beratungshonorar vereinbart. Der Kunde ruft den Auftragnehmer unter dessen Telefonnummer an und die Beratung wird durchgeführt.

3.b.) Produkt Vorortservice (Reparatur/Optimierung): Der Kunde kontaktiert den Auftragnehmer über dessen Mobiltelefonnummer bzw. über seine e-mail-Adresse. Der Auftragnehmer meldet sich beim Kunden für die Vorortservice-Terminvereinbarung. Der Auftragnehmer fährt zum Kunden und führt die EDV-Dienstleistungen aus, die im Vorfeld telefonisch mit dem Kunden vereinbart wurden. Wenn die Dienstleistung Vorort beim Kunden aus technischen Gründen nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, dass der Auftragnehmer das Kundengerät auf Kundenwunsch zum Betriebsstandort Schwerin überstellt und dort die Dienstleistung durchführt. Nach erfolgter Bearbeitung, wird das Gerät dem Kunden wieder zugestellt.

3.c.) Produkt Vorortservice (Shopping- Beratung/Schulung):
Der Kunde kontaktiert den Auftragnehmer über dessen Mobiltelefonnummer bzw. über seine e-mail-Adresse. Der Auftragnehmer meldet sich beim Kunden für die Vorortservice-Terminvereinbarung. Der Auftragnehmer fährt zum Kunden und führt die EDV-Dienstleistungen aus, die im Vorfeld telefonisch mit dem Kunden vereinbart wurden.

§4 Zahlungsbedingungen

4.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt auf das Bankkonto des Auftragnehmers ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.

4.2. Bei elektronischer (per e-Mail) oder persönlicher Übermittlung (bei Vorort-Service) der Rechnung und Zahlung durch einfache Überweisung oder Barzahlung innerhalb der Zahlungsfrist, entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Auftraggeber (Kunden).

4.3. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde, die dem Auftragnehmer entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von Euro 5,- zu bezahlen.

§5 Datenschutz

5.1. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine, für die vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen notwendigen, Daten elektronisch erfasst und verarbeitet werden.

5.2. Der Auftragnehmer erklärt hiermit ausdrücklich, dass die vom Kunden angegebenen Daten ausschließlich zur Durchführung der Beratung und Abwicklung des Geschäftsvorganges verwendet werden.

5.3. Eine andere Verwendungsart der Kundendaten (z.B.: Verkauf, Vermietung, etc.) ist ausgeschlossen.

§6 Sonstiges

6.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
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